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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LAILAIQU · LAILAIGO ·

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Die Leistungen von Christian Janzen, handelnd unter der Marke LAILAIQU, Büscherweg 21, 33609 Bielefeld, E-Mail [info@lailaiqu.com], im Folgenden "Auftragnehmer", werden ausschließlich unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart und erbracht, sofern nicht im Einzelnen in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Die AGB gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers unter der Marke LAILAIQU, insbesondere Beratung, Planung, Kontaktvermittlung, Dolmetschen und Begleitung (vor allem bei Geschäfts-, Messe- und individuellen Reisen nach China), Pressearbeit, Übersetzung und Lokalisierung sowie Influencer-Koordination und Content-Planung. Foto-, Film-, Webdesign- und Social-Media-Produktion erbringt der Auftragnehmer unter der Marke NAMUBA. Dafür gilt ergänzend § 12.

1.3 Kunde kann ein Unternehmer (§ 14 BGB) oder ein Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.

1.4 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich und in Textform anerkannt hat.

1.5 Die §§ 10 bis 12 enthalten besondere Bestimmungen für einzelne Leistungsbereiche. Bei Widersprüchen gehen sie den allgemeinen Regelungen vor.

1.6 Darstellungen von Leistungen, Paketen und Preisen auf der Website, in Social-Media-Profilen oder in Broschüren sind unverbindlich. Individuelle Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (zum Beispiel E-Mail, Unterschrift, Bestätigung per Messenger wie WhatsApp oder WeChat) oder der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt. Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Arbeit, kommt der Vertrag spätestens damit zustande.

1.7 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.8 Gegenüber Verbrauchern stellt der Auftragnehmer vor Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung (§ 16) zur Verfügung.

§ 2 Rolle des Auftragnehmers

2.1 Der Auftragnehmer ist kein Reiseveranstalter. Er berät, plant und begleitet Reisen und stellt Kontakte zu Leistungsanbietern her.

2.2 Verträge über Flüge, Bahnfahrten, Unterkünfte, Fahrzeug- und Wohnmobilmiete, Versicherungen und weitere Reiseleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Es gelten dessen Bedingungen. Der Auftragnehmer bucht nicht im eigenen Namen und stellt dem Kunden keine Reiseleistungen Dritter in Rechnung.

2.3 Der Auftragnehmer nimmt keine Zahlungen für Reiseleistungen Dritter entgegen und leitet keine weiter. Der Kunde zahlt Anbieter direkt.

2.4 Durch den Auftragnehmer kommt kein Pauschalreisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB zustande.

2.5 Erhält der Auftragnehmer für die Herstellung eines Kontakts eine Vergütung vom Anbieter, weist er den Kunden vorab darauf hin.

§ 3 Leistungen und Rechtsnatur

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Typische Leistungen sind: Beratung zur Reise- und Terminplanung, Empfehlungen zu Verbindungen, Unterkünften und Fahrzeugvermietern, Vorauswahl von Betrieben und Terminabstimmung, Dolmetschen Deutsch, Englisch und Mandarin, Begleitung vor Ort, Hinweise zu Einreise und Formalitäten, Reisebericht, Pressearbeit, Übersetzung und Lokalisierung, Influencer-Koordination, Content-Kalender und Reporting.

3.2 Beratung, Planung, Dolmetschen, Begleitung und laufende Pressearbeit sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Konkrete Arbeitsergebnisse (zum Beispiel Pressemitteilung, Übersetzung, Reisebericht, Programmentwurf) sind Werkleistungen (§§ 631 ff. BGB), für die § 9 gilt.

3.3 Der Auftragnehmer garantiert weder Geschäftsabschlüsse noch Termine, Genehmigungen, redaktionelle Veröffentlichungen, Reichweite oder Verfügbarkeit und Qualität von Leistungen Dritter.

3.4 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder verbindliche Visaberatung. Seine Hinweise sind unverbindliche Orientierung. Verbindlich sind die Angaben des Auswärtigen Amts, der Botschaft, der Behörden und der Versicherer. Ein Werksbesuch ersetzt keine technische Abnahme oder rechtliche Prüfung.

3.5 Der Auftragnehmer darf freie Mitarbeiter, Dolmetscher und lokale Partner einsetzen (§ 11).

§ 4 Vergütung und Zahlung

4.1 Gegenüber Unternehmern erfolgen Leistungen nach vollständiger Vorauszahlung, sofern nicht anders vereinbart wurde (zum Beispiel durch einen Zahlungsplan im Angebot).

4.2 Gegenüber Verbrauchern gilt, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht, folgender Zahlungsplan:

  • Beratung, Planung, Dolmetschen und Begleitung: 30 % bei Beauftragung, der Rest [14 Tage] vor Leistungsbeginn.
  • Einzelne Arbeitsergebnisse (Übersetzung, Pressemitteilung, Programmentwurf): 30 % bei Beauftragung, der Rest bei Lieferung bzw. Abnahme.
  • Laufende Leistungen (Retainer): jeweils im Voraus für den Abrechnungszeitraum.

4.3 Die vereinbarte Vergütung aus Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ist, sofern nicht anders geregelt, gegenüber Unternehmern innerhalb von 7 Tagen, gegenüber Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich die Verzugspauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Das Recht auf weiteren Schadensersatz bleibt unberührt.

4.4 Bei lang andauernden Leistungen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.

4.5 Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer weitere Leistungen zurückhalten sowie die Übergabe von Ergebnissen bis zum Zahlungseingang aufschieben.

4.6 Bei Abbruch oder Änderungen durch den Kunden oder bei Änderungen der Leistungsbedingungen trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten, soweit sie nicht vermeidbar waren. Im Übrigen gilt § 6.

4.7 Alle genannten Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern einschließlich Umsatzsteuer. Nicht inbegriffen sind Kosten Dritter, zum Beispiel Visagebühren, Eintrittsgelder, Genehmigungsgebühren, Übersetzungsbeglaubigungen oder Versandkosten, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.

4.8 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Reise- und Nebenkosten

5.1 Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten, die dem Auftragnehmer bei Begleitung und Einsätzen vor Ort entstehen (Flüge, Bahn, Mietwagen, Hotel, Spesen, Parkgebühren, Maut), werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand oder als im Angebot vereinbarte Pauschale berechnet. Sie sind Teil der Leistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verkauft sie nicht als Reiseleistung an den Kunden.

5.2 Eigene Reise- und Aufenthaltskosten des Kunden (Flüge, Hotels, Fahrzeuge) bucht und bezahlt der Kunde direkt beim Anbieter (§ 2).

5.3 Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug wird eine Gebühr von 0,80 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

5.4 Reisezeiten werden mit 50 % des Tagessatzes der eingesetzten Person in Rechnung gestellt. Ist kein Tagessatz vereinbart, beträgt der Stundensatz für Reisezeiten 50 € netto pro Stunde. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Beträge einschließlich Umsatzsteuer.

5.5 Bei Terminverschiebungen oder Absagen durch den Kunden trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und gegebenenfalls anfallende Stornokosten Dritter.

5.6 Gebühren, Eintrittsgelder und Genehmigungskosten, die für die Leistung nötig sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

§ 6 Rücktritt und Stornierung

6.1 Kündigt der Kunde den Vertrag oder tritt er zurück, kann der Auftragnehmer neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen folgende Pauschalen für die nicht erbrachten Leistungen verlangen:

  • Projektleistungen (zum Beispiel Übersetzung, Konzept, Pressepaket, Programmplanung): vor Projektbeginn 30 % der vereinbarten Vergütung, nach Projektbeginn 30 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung.
  • Terminleistungen (Dolmetschen, Begleitung, Reise- und Messeeinsatz): bis 30 Tage vor dem Termin 25 %, 29 bis 14 Tage vorher 50 %, ab 13 Tage vorher 80 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

6.2 Der Kunde kann einen vereinbarten Termin einmal kostenfrei verschieben, wenn er dies spätestens 14 Tage vorher in Textform mitteilt und der Auftragnehmer am neuen Termin verfügbar ist. Jede weitere Verschiebung gilt als Rücktritt mit Neubuchung. Es gilt Ziffer 6.1.

6.3 Stornobedingungen von Anbietern (Flug, Hotel, Fahrzeug) richten sich nach deren Bedingungen. Der Kunde regelt sie direkt mit dem Anbieter.

6.4 Fällt der Auftragnehmer wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt aus, bemüht er sich um gleichwertigen Ersatz aus seinem Netzwerk. Gelingt das nicht, erstattet er geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurück. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.

6.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Umsetzung erforderlichen Daten und Unterlagen (Reisedaten, Teilnehmerangaben, Texte, Bilder, Logos, Ablaufpläne, Ansprechpersonen) rechtzeitig, vollständig und in nutzbarer Form zur Verfügung, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer. Hält der Kunde diese Frist nicht ein, erhält er eine einmalige Nachfrist von 14 Tagen. Hält der Kunde auch diese Nachfrist nicht ein, darf der Auftragnehmer den Vertrag kündigen und neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten eine Pauschale von 30 % der auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.2 Der Kunde gibt Entwürfe und Zwischenstände innerhalb von 14 Tagen frei oder teilt konkrete Änderungswünsche mit. Fehlt eine Rückmeldung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

7.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich für gültige Reisepässe, Visa und Einreisevoraussetzungen, notwendige Impfungen sowie den Abschluss einer ausreichenden Reise- und Auslandskrankenversicherung. Die Entscheidung, trotz Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zu reisen, trifft allein der Kunde.

7.4 Bei Terminleistungen (Werksbesuche, Messen, Veranstaltungen, Dreharbeiten) sorgt der Kunde für Zutritt, nötige Genehmigungen und Zustimmungen des Hausrechtsinhabers und eine erreichbare Ansprechperson vor Ort, soweit nicht vereinbart ist, dass der Auftragnehmer dies übernimmt.

7.5 Der Kunde trägt die Risiken, die in seinem Betrieb oder in seiner Sphäre auftreten (zum Beispiel Sicherheitsvorgaben, Zugang, Anlagen, Personen vor Ort), soweit er sie zu vertreten hat. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach § 13.

§ 8 Fristen, Termine und höhere Gewalt

8.1 Vereinbarte Fristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer als verbindliche Terminzusagen gekennzeichnet sind.

8.2 Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, setzt ihm der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist in Textform. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten. Gegenüber Unternehmern ist der Ersatz des Verzugsschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt. § 13 bleibt unberührt.

8.3 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, Ausfall von Technik oder Infrastruktur, behördliche Anordnungen, Ein- und Ausreisebeschränkungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Streik, Sperrung von Verkehrswegen, extreme Wetterlage) verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dauert das Hindernis länger als vier Wochen, kann jede Seite vom noch nicht erfüllten Teil zurücktreten. Erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig, Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet der Auftragnehmer.

8.4 Zumutbare Änderungen des Programms (zum Beispiel Reihenfolge oder Zeiten von Terminen), die den Gesamtcharakter der Leistung wahren, bleiben vorbehalten.

8.5 Die Lieferung von Ergebnissen erfolgt digital über einen Download-Link, der mindestens 30 Tage verfügbar ist. Die Lieferverpflichtung ist erfüllt, sobald die Ergebnisse bereitgestellt oder zur Versendung gebracht worden sind. Gegenüber Unternehmern trägt der Kunde das Risiko der Übermittlung. Gegenüber Verbrauchern gilt für den Gefahrübergang das Gesetz.

§ 9 Abnahme, Mängel und Gewährleistung

9.1 Dieser Paragraf gilt für Werkleistungen nach § 3 Abs. 2. Der Kunde prüft die gelieferten Ergebnisse unverzüglich nach Erhalt und meldet Mängel sofort nach Entdeckung in Textform. Gegenüber Unternehmern gelten offensichtliche Mängel als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung gerügt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

9.2 Der Auftragnehmer meldet die Fertigstellung in Textform. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt (zum Beispiel Veröffentlichung eines Pressetexts oder einer Übersetzung). Auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Mitteilung hin.

9.3 Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen je Teilleistung. Der Kunde bündelt seine Änderungswünsche pro Runde in Textform. Jede weitere Korrektur und jeder Änderungswunsch, der keinen Mangel betrifft, wird mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet, sonst mit 100 € zuzüglich Umsatzsteuer (gegenüber Verbrauchern 119 € einschließlich Umsatzsteuer) pro Stunde.

9.4 Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung), die für den Kunden kostenfrei ist. Der Kunde setzt dafür eine angemessene Frist. Mindestens zwei Nachbesserungsversuche gelten als zumutbar. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche 12 Monate nach Abnahme, gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

9.5 Kein Mangel sind Abweichungen, die auf geänderte Vorgaben des Kunden, auf Geschmacksfragen im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, auf Eingriffe Dritter, auf Leistungen oder Ausfälle von Anbietern und Plattformen oder auf die sinngemäße Wiedergabe beim Dolmetschen zurückzuführen sind.

9.6 Schadensersatz- und Garantieansprüche richten sich ausschließlich nach § 13. Garantien übernimmt der Auftragnehmer nur, wenn er sie ausdrücklich als solche in Textform erklärt.

§ 10 Besondere Bestimmungen

10.1 Beratung und Planung: Empfehlungen zu Verbindungen, Unterkünften, Fahrzeugvermietern, Visa und Einreise gibt der Auftragnehmer nach bestem Wissen und aktuellem Kenntnisstand. Preise, Verfügbarkeiten und Einreiseregeln können sich ändern. Der Kunde prüft jedes Angebot und jede Vorschrift vor der Buchung bzw. Reise selbst bei der zuständigen Stelle.

10.2 Dolmetschen und Verhandlungsbegleitung: Der Auftragnehmer dolmetscht nach bestem Wissen und Gewissen und gibt das Gesprochene sinngemäß wieder. Er ist nicht Partei des zwischen Kunde und Geschäftspartner verhandelten Vertrags und gibt keine Erklärungen im Namen des Kunden ab, sofern nicht ausdrücklich beauftragt. Beglaubigte Übersetzungen und Gerichtsdolmetschen sind nicht geschuldet. Rechtlich verbindliche Vereinbarungen sollte der Kunde vor Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

10.3 Pressearbeit: Redaktionen entscheiden unabhängig. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Vorbereitung, die Erstellung der vereinbarten Texte und die Ansprache der vereinbarten Medien, nicht eine Veröffentlichung, bestimmte Reichweite oder Tonalität. Der Kunde gibt Pressetexte vor dem Versand in Textform frei. Er ist für die Richtigkeit und Belegbarkeit seiner Produkt- und Unternehmensaussagen verantwortlich. Bezahlte Veröffentlichungen werden als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet.

10.4 Influencer und Creator: Der Auftragnehmer identifiziert und koordiniert geeignete Creator. Der Vertrag über die Leistung des Creators kommt, sofern nicht anders vereinbart, zwischen Kunde und Creator zustande. Bezahlte Kooperationen müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Der Auftragnehmer gibt dies den Creatorn vor. Der Kunde gibt Inhalte vor Veröffentlichung frei. Reichweite, Engagement und Plattformentscheidungen (zum Beispiel Sperrungen) sind nicht geschuldet.

10.5 Übersetzung und Lokalisierung: Der Auftragnehmer übersetzt und lokalisiert sorgfältig im Rahmen der Vorgaben. Der Kunde liefert Fachbegriffe, Glossare und Freigaben und prüft Fachterminologie sowie Zahlen vor der Veröffentlichung. Übersetzungen von Rechtstexten, Zertifikaten und Zulassungsunterlagen sind nicht beglaubigt und rechtlich nicht verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10.6 Laufende Leistungen (Retainer): Die Mindestlaufzeit beträgt [3 Monate]. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Preiserhöhungen kündigt der Auftragnehmer mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann dann zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.7 Reporting: Berichte beruhen auf den Daten, die Plattformen, Medien und Dienste Dritter bereitstellen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

§ 11 Vermittlung und Leistungen Dritter

11.1 Für Leistung, Verfügbarkeit, Preise, Änderungen und Absagen der Anbieter sind allein diese verantwortlich. Ansprüche des Kunden aus deren Leistungen richten sich gegen den jeweiligen Anbieter.

11.2 Die Vorauswahl von Betrieben beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, Gesprächen und eigener Einschätzung. Eine vollständige Prüfung (Bonität, Zertifikate, Rechtslage) und eine Zusicherung der Seriosität sind damit nicht verbunden.

11.3 Vom Auftragnehmer eingeschaltete freie Mitarbeiter, Dolmetscher, Subunternehmer, Kooperationspartner oder sonstige Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Ihr Einsatz ist zulässig. Der Auftragnehmer bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich.

11.4 [Prüfen lassen:] Gegenüber Unternehmern verpflichtet sich der Kunde, die im Rahmen der Auftragsdurchführung eingesetzten Personen für die Dauer von 12 Monaten nach Ende des Auftrags weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11.5 Die eingeschalteten Personen dürfen weder mit dem Kundennamen noch mit dem daraus entstandenen Werk Eigenwerbung betreiben, sofern nicht im Einzelnen in Textform etwas anderes vereinbart wird.

§ 12 Medienleistungen (NAMUBA)

12.1 Foto-, Film-, Aftermovie-, Social-Media-, Webdesign- und Grafikleistungen erbringt der Auftragnehmer unter der Marke NAMUBA. Für diese Leistungen gelten zusätzlich die AGB NAMUBA (https://namuba.de/agb) mit Regelungen unter anderem zu Korrekturschleifen, Rohmaterial, Archivierung, Drohnenflügen, Musik und Drehgenehmigungen. Bei Widersprüchen gehen die AGB NAMUBA für diese Leistungen vor.

12.2 Wird eine Medienleistung gemeinsam mit einer Leistung nach diesen AGB beauftragt (zum Beispiel Messe- oder Reisedokumentation), bleibt es bei einem Vertrag mit dem Auftragnehmer. Die Vergütung wird im Angebot getrennt ausgewiesen.

12.3 Bei Dreharbeiten auf Messen, in Werken oder an anderen Orten holt der Kunde Drehgenehmigungen, Zustimmungen des Hausrechtsinhabers und Einwilligungen abgebildeter Personen ein, soweit nicht vereinbart ist, dass der Auftragnehmer dies übernimmt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden und seiner Partner kennzeichnet der Kunde vor Ort. Der Auftragnehmer nutzt für Aufnahmen nur Musik, für die Rechte vorliegen.

§ 13 Haftung

13.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern ist sie zusätzlich auf die Höhe der Vergütung des betroffenen Auftrags begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, die der Kunde liefert, und nicht für Leistungen, Handlungen und Unterlassungen von Anbietern und sonstigen Dritten (Leistungsträger, Behörden, Veranstalter, Plattformen) oder für Ausfälle und Änderungen von Diensten Dritter, soweit er sie nicht selbst schuldhaft verursacht hat. Für Rechtsverletzungen, die auf Inhalten oder Vorgaben des Kunden beruhen, gilt ergänzend § 14.

13.4 Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.

13.5 Gegenüber Unternehmern verjähren Schadensersatzansprüche nach einem Jahr, sofern nicht Ziffer 13.1 greift. Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 14 Nutzungsrechte und Rechte Dritter

14.1 Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Leistungen (Texte, Übersetzungen, Konzepte, Programme, Berichte) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

14.2 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die eigenen Zwecke des Kunden. Räumlich gilt es für Online-Auftritte weltweit, für alle übrigen Nutzungen im Gebiet [Deutschland, Österreich, Schweiz und China]. Weitere Gebiete oder Nutzungsarten bedürfen einer Vereinbarung in Textform und sind honorarpflichtig. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur vorläufig und widerruflich gestattet.

14.3 Der Auftragnehmer darf den erteilten Auftrag zur Eigenwerbung (Referenz, Website, Social Media) nennen. Gegenüber Unternehmern kann der Kunde der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bei Verbrauchern und bei erkennbaren Personen erfolgt sie nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

14.4 Die Arbeiten des Auftragnehmers dürfen vom Kunden oder von beauftragten Dritten nicht geändert werden, außer für übliche technische Anpassungen (Format, Größe, Komprimierung) und die redaktionelle Pflege eigener Inhalte. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte und Mehrfachnutzungen bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers und sind, sofern nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig.

14.5 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle von ihm gelieferten Inhalte, Materialien und Vorgaben frei von Rechten Dritter sind oder er sie nutzen darf (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte entstehen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.

14.6 Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung und Eignung der bereitgestellten und veröffentlichten Inhalte für seinen Verwendungszweck verantwortlich, insbesondere für Werbeaussagen, Produktaussagen, Preisangaben, Impressum und Datenschutzerklärung. Der Auftragnehmer führt keine rechtliche Prüfung durch und erbringt keine Rechtsberatung.

14.7 Der Kunde verpflichtet sich, anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, erstattet der Kunde sie gegen Nachweis.

14.8 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine natürliche Person unter Umständen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf der Kunde nicht von der Rechnung des Auftragnehmers abziehen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig.

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit

15.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf lailaiqu.de.

15.2 Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (zum Beispiel bei Betreuung von Social-Media-Konten, Newsletter- oder Formularanbindung), schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

15.3 Der Kunde ist für Einwilligungen, Informationspflichten und Rechtsgrundlagen der von ihm veranlassten Datenverarbeitungen und gegenüber abgebildeten Personen verantwortlich. Teilt er personenbezogene Daten Dritter mit (zum Beispiel Mitreisende, Mitarbeiter), sichert er zu, dazu berechtigt zu sein und die Betroffenen informiert zu haben. Eine Weitergabe von Daten nach China erfolgt nur im vereinbarten Umfang und, soweit erforderlich, mit Einwilligung der Betroffenen.

15.4 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Seite vertraulich. Diese Pflicht besteht [zwei Jahre] über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen. Der Auftragnehmer verpflichtet eingesetzte Dolmetscher und freie Mitarbeiter entsprechend.

15.5 Zugangsdaten des Kunden werden vertraulich behandelt und nach Projektende gelöscht oder zurückgegeben.

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

16.1 Dieser Paragraf gilt nur für Verbraucher, die den Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen.

16.2 Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen unter [lailaiqu.de/widerruf/] und werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss mit dem Angebot zur Verfügung gestellt.

16.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat er bei Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und der Auftragnehmer mit der Ausführung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Bestätigung begonnen hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 17 Außenstände und Forderungsabtretung

17.1 Bei nicht vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags darf der Auftragnehmer nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist die offenen Forderungen an ein Factoring- oder Inkassounternehmen abtreten oder dieses mit der Einziehung beauftragen. Personenbezogene Daten werden dafür nur im erforderlichen Umfang weitergegeben.

17.2 Einwendungen des Kunden gegen die Forderung bleiben unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

18.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bielefeld, Deutschland. Das gilt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftragnehmer darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

18.3 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB teilweise oder vollständig unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die unwirksamen Teile werden durch wirtschaftlich nächstliegende gültige Vereinbarungen ersetzt, sofern dies möglich ist. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

18.4 Der Auftragnehmer kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

18.5 Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen (Englisch, Chinesisch) dienen nur der Information.

18.6 [Verbraucherstreitbeilegung: Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. / Alternative: Der Auftragnehmer nimmt an Verfahren vor [Schlichtungsstelle] teil.]

Stand: Oktober 2026